Begriffserklärung
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- Akteur*innen
- Alibi-Beteiligung
- Aneignung
- Angebot
- Auslobung
- Bauleitplanung
- Bebauungsplan (B-Plan)
- Bedarfe
- Beteiligung
- Beteiligungsleiter
- Bodenvorratspolitik
- Empowerment
- Entwicklungskonzept
- Ergebnisoffenheit
- Erschließung
- Flächennutzungsplan (FNP)
- Gemeinwohl
- Gestaltung
- Gruppen
- Hochbau
- Informelle Infrastruktur
- Instrumente der Stadtentwicklung
- Intermediäre Akteure
- Internationale Bauausstellung (IBA)
- Jugend-Agent*in
- Kartierung/Mapping
- Kommune
- Konflikte
- Konzept
- Koproduktion
- Liegenschaft
- Nutzung
- Öffentlicher Raum
- Pacht
- Phase 0
- Planung
- Planungshoheit
- Planungssystem
- Planungsvorhaben
- Prozess
- Quartier
- Rahmenplan
- Raum
- Raumproduktion
- Sanierungsgebiet
- Städtebauförderung
- Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
- Stadtmachen
- Strukturplan
- Tiefbau
- Veränderungsmöglichkeiten
- Vergabe
- Vorkaufsrecht
- Wettbewerb
- Workshop
- Wunschliste
- Zivilgesellschaft
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Akteur*innen
Akteur*innen sind Menschen, Gruppen in verschiedensten Formen wie Vereine oder Initiativen, Unternehmen, aber auch Ämter in der Verwaltung. Dazu gehören alle, die in der Stadt leben, von den Stadtbewohner*innen bis zu Unternehmer*innen. Alle haben unterschiedliche, oft widersprüchliche Interessen, die von Politik und Verwaltung in einem Projekt gemeinwohlorientiert ausgehandelt werden müssen. Alle zusammen machen Stadt.
Alibi-Beteiligung
Alibi-Beteiligung bezeichnet eine Situation, bei der zwar Bürger*innen in den Planungsprozess einbezogen werden, ihre Meinungen aber wenig Einfluss auf die endgültigen Entscheidungen haben. Es wird so getan, als ob ihre Beteiligung wichtig sei, in Wirklichkeit aber wird sie nicht berücksichtigt. Oft werden Bürger*innen einfach nur informiert und um ihre Meinung gebeten, ohne dass klar ist, was mit ihren Ideen geschieht. Das Problem daran ist, dass es den Eindruck erweckt, man dürfe mitentscheiden, obwohl das in Wirklichkeit nicht der Fall ist. Bei solchen Prozessen wird Mitbestimmung eher als nervig empfunden und ihr Wert bleibt unklar. Manchmal geht es auch einfach darum, politische Entscheidungen abzusichern (indem man sagen kann, dass es eine Beteiligung gab). Oder es fehlt auch einfach an Wissen darüber, wie man gute Beteiligungsprozesse gestaltet.
Aneignung
Aneignung beschreibt, wie Menschen Räume nach ihren eigenen Vorstellungen und Bedarfen nutzen und verändern. Dabei geht es oft um informelle, alltägliche Handlungen: Jugendliche, die auf Treppen skaten, Nachbar*innen, die eine Brachfläche zum Garten machen, oder Menschen, die Bänke und Tische auf die Straße stellen. Aneignung heißt auch: Raum wird nicht nur so genutzt, wie er geplant wurde, sondern aktiv selbst gestaltet. Das kann zu Konflikten führen, zeigt aber auch, welche Bedarfe bestehen. Aneignung ist eine Form des Stadtmachens und kann wichtige Hinweise für die Planung geben.
Angebot
Die Angebote einer Stadt machen ihre Attraktivität aus, bspw. abwechslungsreiche Parks, gute Luftqualität durch Grünflächen und Bäume, bezahlbare Wohnungen, Arbeitsplätze in verschiedenen Bereichen, ausreichend Kitas und gut ausgestattete Schulen. Die Kommunen sind dafür verantwortlich, diese zu planen und umzusetzen. Stadtbewohner*innen können das einfordern.
Auslobung
Eine Ausschreibung für einen Wettbewerb heißt in der Fachsprache Auslobung. Dabei wird öffentlich bekannt gemacht, dass Ideen gesucht werden, z. B. für die Gestaltung eines neuen Parks oder die Planung eines Stadtviertels. In der Auslobung wird eine Reihe von Vorgaben gemacht, die der Entwurf beinhalten soll. Sie gibt also schon eine Richtung vor. Architektur-, Stadtplanungs- und Landschaftsarchitekturbüros können ihre Vorschläge einreichen. Diese werden dann von einer Jury bewertet. Auslobungen sind wichtig, weil sie bereits erste Weichen für die spätere Planung stellen. Hier wird festgelegt, welche Kriterien und Ziele besonders berücksichtigt werden sollen – etwa Umweltschutz, soziale Treffpunkte oder innovative Wohnformen. Auslobungen sind auch gestaltbar: Interessen von Stadtbewohner*innen und verschiedenen Akteur*innen können in die Vorgaben einfließen und den Planungsprozess beeinflussen.
Bauleitplanung
Die Bauleitplanung ist ein formelles, das heißt gesetzlich geregeltes Planungsinstrument, mit dem festgelegt wird, wie Flächen in einer Stadt oder Gemeinde genutzt werden dürfen. Ziel ist es, die Nutzung und Entwicklung der Flächen zu steuern, damit sie den Bedürfnissen der Gesellschaft entsprechen und nachhaltig sind. Die Bauleitplanung erfolgt in zwei Schritten: zunächst die vorbereitende Bauleitplanung durch den Flächennutzungsplan (FNP) und anschließend die verbindliche Bauleitplanung durch Bebauungspläne (B-Plan) für die einzelnen Bereiche einer Stadt. Diese Pläne sehen immer ähnlich aus, da die Planzeichen (Symbole, Farben und Schraffuren) vorgeschrieben sind.
Bebauungsplan (B-Plan)
Der B-Plan konkretisiert den FNP (Flächennutzungsplan). Er legt gesetzlich fest, was auf den einzelnen Flächen gebaut werden soll oder wie sie genutzt werden dürfen. Der B-Plan enthält Vorschriften zur Art der Nutzung, Bauhöhe und Bauweise sowie viele weitere Details zu Gebäuden und Außenflächen.
Bedarfe
Menschen in einer Stadt haben konkrete Bedarfe. Dazu gehören Wohnraum, Arbeitsplätze, Schulen, Krankenhäuser, Parks, Geschäfte und öffentliche Verkehrsmittel. Die Bedarfe einer Stadt können sich ändern, bspw. wenn die Bevölkerung älter wird oder wenn sich das Stadtklima verändert. Die Kommune sammelt Informationen, spricht mit Bürger*innen und Fachleuten und analysiert Daten, um herauszufinden, was die Stadt heute und in Zukunft braucht und was verbessert werden muss.
Beteiligung
Die Beteiligung der Bürger*innen ist ein wichtiger Baustein der Stadtplanung. Gute Beteiligung schafft bessere Ergebnisse, trägt zum Gemeinwohl bei und stärkt die Demokratie. Dazu müssen Bürger*innen frühzeitig von Planungsvorhaben erfahren und die Möglichkeit haben, an der Gestaltung ihres Lebensraums aktiv mitzuwirken.
Es ist aber nicht selbstverständlich, dass Beteiligung stattfindet. Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nur in der Bauleitplanung, z. B. wenn ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Dabei wird der Planentwurf öffentlich ausgelegt und die Bürger*innen haben einen Monat Zeit, um Einwände einzubringen. Die Stadt muss alle Einwände berücksichtigen und abwägen, bevor sie den Plan beschließt. Diese Form der Beteiligung hat den Charakter einer Rücksprache und ist gemäß der Beteiligungsleiter als Alibi-Beteiligung zu werten.
Alle anderen Arten der Beteiligung haben keine vorgegebene Form. Meistens werden bei öffentlichen Veranstaltungen Meinungen und Ideen nur in Wunschlisten zusammengefasst. Konkreter wird es in Workshops und Arbeitsgruppen, bei denen Vorschläge entwickelt werden. Wie mit den Ergebnissen im weiteren Planungsprozess umgegangen wird, ist rechtlich nicht festgelegt.
Eine Möglichkeit, eigene Impulse zu setzen, bietet die Teilnahme an offiziellen Beteiligungsgremien, z. B. an Bezirksbeiräten oder Bürgerausschüssen. Dort kann mit Fachplaner*innen und Politiker*innen diskutiert werden.
Beteiligungsleiter
Die Beteiligungsleiter ist ein Modell, das zeigt, wie Bürger*innen an der Stadtplanung beteiligt werden können. Sie besteht aus mehreren Stufen, die von einer geringen bis zu einer aktiven Mitbestimmung reichen. Am unteren Ende der Leiter finden sich Stufen wie Manipulation oder Information, bei denen Bürger*innen nur scheinbar beteiligt oder lediglich informiert werden. Höhere Stufen wie Beratung oder Partnerschaft bieten eine aktive Einbeziehung, bei der die Vorschläge der Bürger*innen ernst genommen und berücksichtigt werden. Ganz oben auf der Leiter steht die Bürgerkontrolle, bei der die Bürger*innen tatsächlich Entscheidungen treffen können. Die Beteiligungsleiter hilft dabei, Beteiligungsprozesse zu verstehen und einzuordnen. Sie zeigt, wie viel Einfluss Bürger*innen auf die Planung haben und wie weit sie in die Entscheidungsprozesse eingebunden sind.
Bodenvorratspolitik
Eine Stadt schafft einen Vorrat an Flächen, um ihren Einfluss auf die Stadtentwicklung langfristig zu sichern. Ein Beispiel für einen vorausschauenden Umgang mit Flächen ist das Ulmer Modell. Es ist eine Strategie, mit der die Stadt Ulm sicherstellt, dass bezahlbarer Wohnraum und eine nachhaltige Entwicklung möglich bleiben. Die Stadt kauft alle Flächen für neue Baugebiete selbst, bevor diese entwickelt werden. Jedes Jahr stellt Ulm ein festes Budget aus dem Haushalt bereit, um solche Flächen zu kaufen. Die Grundstücke verkauft die Stadt später zu einem festgelegten Preis, also nicht an den Höchstbietenden. Dabei werden soziale und wirtschaftliche Kriterien berücksichtigt, wie etwa die Schaffung von günstigem Wohnraum. Es gibt Regeln, die verhindern, dass Grundstücke unbebaut weiterverkauft werden, und die Käufer verpflichten, wirklich zu bauen. So werden Spekulationsobjekte vermieden, bei denen Immobilienfirmen Grundstücke kaufen und später teurer weiterverkaufen, ohne sie tatsächlich zu nutzen. Außerdem nimmt die Stadt Ulm ihr Vorkaufsrecht wahr. Wenn z. B. alte Kasernen oder Industriebrachen (fachsprachlich: Konversionsflächen) neu genutzt werden sollen, hat die Stadt das Recht, diese Flächen zuerst zu kaufen, bevor sie auf den freien Markt kommen. Das gibt Ulm die Möglichkeit, strategisch wichtige Gebiete im Sinne des Gemeinwohls zu entwickeln, bevor private Investor*innen übernehmen.
Empowerment
Empowerment in der Stadtplanung ermöglicht den Menschen selbstständig und selbstbestimmt Einfluss auf die Gestaltung ihres Lebensraums zu nehmen. Das gelingt, wenn ihnen die notwendigen Werkzeuge und das Wissen vermittelt werden. So können sie sich als starke Akteur*innen einbringen. Empowerment fördert die Teilhabe und Mitgestaltung unserer Demokratie.
Entwicklungskonzept
Ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) zeigt eine langfristige Vision für die gesamte Stadt oder Gemeinde auf. Es legt die großen Ziele, Leitbilder und Strategien für die zukünftige räumliche Entwicklung fest. Es umfasst viele verschiedene Aspekte wie z. B. Wohnungsbau, Verkehr, Umwelt, Wirtschaft und soziale Infrastruktur. Entsprechend handelt es sich bei einem ISEK um ein ganzes Planwerk, also um viele zusammengefasste Pläne. Die einzelnen Pläne werden manchmal Strukturpläne oder Rahmenpläne genannt, können aber auch andere Namen haben. Bei der Fülle der Bezeichnungen ist es wichtig zu verstehen, dass diese Pläne nicht rechtsbindend (fachsprachlich: informell) sind. Sie beschreiben eine Strategie, die als Grundlage für Detailplanungen dient. Die einzelnen Maßnahmen müssen politisch beschlossen und in rechtsbindende Pläne (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) übersetzt werden. Der Entwicklungshorizont eines ISEK liegt meist bei 20 oder 30 Jahren.
ISEK = Integriertes Stadtentwicklungskonzept
IGEK = Integriertes Gemeindeentwicklungskonzept
STEP = Stadtentwicklungsplanung
STEK = Stadtentwicklungskonzept
Ergebnisoffenheit
Bei städtebaulichen Projekten mit Beteiligung sollte die Aufgabenstellung möglichst offen sein, damit die Bürger*innen echten Einfluss nehmen können. Eine zu präzise Aufgabenstellung kann nämlich schon vieles vorwegnehmen. Auch sollte das Ergebnis im Prozess möglichst lange offengelassen werden. Dadurch können unterschiedliche Interessen im Verlauf besser eingebunden und gemeinsam verhandelt werden. So kann eine Lösung entstehen, die möglichst vielen Nutzer*innen gerecht wird. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Planung flexibel auf unerwartete Entwicklungen reagieren kann.
Erschließung
Erschließung bedeutet, dass ein Grundstück oder Gebiet an die notwendige Infrastruktur angeschlossen wird. Dazu gehören Straßen und Wege, damit man das Grundstück erreichen kann, aber auch die Versorgungsleitungen für Wasser, Strom, Abwasser und Internet. Ein Grundstück gilt als erschlossen, wenn diese Anschlüsse vorhanden sind. Ohne Erschließung darf nicht gebaut werden. Die Kosten dafür tragen teilweise die Grundstückseigentümer*innen (sogenannte Erschließungsbeiträge). Die Kommune ist für die Planung und Durchführung der Erschließung verantwortlich.
Flächennutzungsplan (FNP)
Der FNP legt rechtsbindend fest, wie die Flächen in der Stadt oder Gemeinde genutzt werden dürfen, bspw. zum Wohnen, für Gewerbe oder als Grünfläche. Er ist dafür da, die räumliche Entwicklung langfristig zu steuern. Die im FNP festgesetzten Nutzungen gelten für den Bebauungsplan (B-Plan). Der FNP kann angepasst werden, das ist aber ein langwieriger Prozess.
Gemeinwohl
Das Gemeinwohl umfasst das Wohl und die Interessen der gesamten Gesellschaft. In der Stadtplanung bezieht es sich auf die Berücksichtigung der Bedürfnisse unterschiedlicher Gruppen, die durch die Gestaltung und Nutzung des urbanen Raums geprägt wird. Es geht darum, dass die städtische Entwicklung der Gemeinschaft als Ganzes dient und keine Gruppe benachteiligt wird. Gemeinwohl umfasst Aspekte wie soziale Gerechtigkeit, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit und spiegelt die Werte einer gerechten und nachhaltigen Gesellschaft wider.
Gestaltung
Wenn Planer*innen von Gestaltung sprechen, meinen sie damit, wie verschiedene Bausteine einer Stadt aussehen und genutzt werden sollen. Gestaltung umfasst alles, von der Anordnung der Räume und Wege über die Arten der Nutzung bis hin zur Auswahl der Materialien und Farben. Es kann aber auch die Gestaltung eines Planungsprozesses gemeint sein, also wann und wie Bürger*innen beteiligt werden.
Gruppen
Gruppen sind Zusammenschlüsse von Menschen, die ein gemeinsames Interesse haben. Durch den Zusammenschluss verbessern sie ihre Chancen, Einfluss auf die Planung zu nehmen. Dazu gehören Nachbarschaftsvereine, Umweltorganisationen und Initiativen. Anliegen können sein: mehr Parks und Grünflächen, konsumfreie Orte (Orte, an denen ihr euch einfach treffen könnt, ohne etwas zu kaufen), weniger Parkplätze. Gruppen bringen ihre Meinungen und Vorschläge in die Planung ein, damit ihre Bedürfnisse berücksichtigt werden. Durch die Zusammenarbeit mit diesen Gruppen können Verwaltung und Politik durchdachte Entscheidungen treffen.
Hochbau
Hochbau bezieht sich auf den oberirdischen Bau von Gebäuden, wie Wohnhäuser, Bürogebäude oder Schulen. Der Begriff umfasst alles, was mit dem Planen und Bauen von Gebäuden zu tun hat.
Informelle Infrastruktur
Informelle Infrastruktur umfasst räumliche oder soziale Strukturen, die nicht offiziell geplant oder auf Plänen eingezeichnet sind, aber im Alltag wichtige Funktionen erfüllen. Beispiele sind selbstorganisierte Treffpunkte, Nachbarschaftsnetzwerke, geteilte Gegenstände wie Lastenräder oder gemeinschaftlich gepflegte Orte wie Nachbarschaftsgärten. Diese Infrastruktur entsteht oft durch Aneignung und Stadtmachen. Sie ist wertvoll für das Zusammenleben und kann in der Planung bedacht und geschützt werden.
Instrumente der Stadtentwicklung
Instrumente sind Werkzeuge, die verwendet werden, um die Stadtplanung durchzuführen. Dazu gehören informelle (= rechtlich nicht bindende) und formelle (= rechtlich bindende) Instrumente.
Formelle Instrumente sind rechtlich geregelt, während informelle Instrumente flexibler und anpassungsfähiger sind. Zu den formellen Instrumenten gehört die Bauleitplanung mit dem FNP und dem B-Plan. Diese basieren auf Gesetzen. In der Bauleitplanung ist festgeschrieben, wann und wie Bürger*innen beteiligt werden. Bei dieser Beteiligung werden die Bürger*innen vor allem über ein Vorhaben informiert, aber nicht aktiv in den Prozess miteinbezogen. Sich als Bürger*in in die Bauleitplanung inhaltlich einzubringen, erfordert viel Eigeninitiative und Fachwissen. Deshalb ist diese gesetzlich vorgeschriebene Form der Beteiligung eher schwach.
Informelle Instrumente dienen der Qualitätssteigerung von städtebaulichen Projekten, sie sind aber nicht gesetzlich vorgeschrieben und ihre Ergebnisse nicht rechtlich bindend. Diese können aber durch die Bauleitplanung rechtsbindend werden. Zu den wichtigsten informellen Instrumenten gehören das Stadtentwicklungskonzept, der Rahmenplan, der städtebauliche Entwurf und die Beteiligung. Diese informellen Beteiligungsprozesse sind vielfältig und die Mitmach-Möglichkeiten offen.
Intermediäre Akteure
Intermediäre Akteur*innen unterstützen Bürger*innen dabei, ihre Interessen in Politik und Verwaltung einzubringen. Sie vermitteln zwischen Zivilgesellschaft und Staat. Intermediäre Akteur*innen sind z. B. erfahrene Bürgerinitiativen, Stiftungen oder beratende Stadtplanungsbüros.
Internationale Bauausstellung (IBA)
Die Internationale Bauausstellung (IBA) ist ein Instrument zur Stadtentwicklung. Für wichtige Themen und Probleme einer Stadt oder auch Region werden neuartige Konzepte erarbeitet und als bauliche Projekte umgesetzt. Dabei geht es nicht nur um gute (Landschafts-) Architektur und Freiraumgestaltung, sondern auch um wegweisende soziale und ökologische Konzepte. Im Rahmen der IBA, die meist ein Jahr dauert, werden diese Projekte präsentiert. Dazu gibt es dann ein Programm mit Veranstaltungen, die für alle Menschen offen sind.
Jugend-Agent*in
Mit Jugend-Agent*innen sind alle Menschen gemeint, die beruflich oder ehrenamtlich mit Jugendlichen arbeiten und für deren Interessen einstehen.
Kartierung/Mapping
Kartierung ist eine Methode, um Informationen über einen Raum sichtbar zu machen. Dabei werden Dinge wie Nutzungen, Wege, Treffpunkte oder auch Gefühle und Wahrnehmungen auf einer Karte eingetragen. Kartieren kann bedeuten: Orte und Dinge aufzuzeichnen, die noch nirgendwo dokumentiert sind. In Beteiligungsprozessen ist Kartierung ein wichtiges Werkzeug, weil die Menschen ihr lokales Wissen teilen können. Sie zeigen, was ihnen wichtig ist, wo Probleme sind oder welche Orte sie besonders mögen. So entsteht eine Karte aus der Perspektive derjenigen, die den Raum gut kennen und täglich nutzen – und nicht nur aus Sicht der Planer*innen.
Kommune
Kommune ist ein anderes Wort für Gemeinde und bezeichnet alles vom Dorf bis zur Großstadt. Eine Kommune hat ein festes Gebiet, das sie selbst planen und verwalten darf – man nennt das Planungshoheit. Dieses Recht ist im Artikel 28 des Grundgesetzes garantiert. Die Kommune hat ein politisches Gremium, den Gemeinderat, und eine Verwaltung mit verschiedenen Ämtern. Der aus gewählten Vertreter*innen bestehende Gemeinderat trifft Entscheidungen, die die Verwaltung umsetzt. Gemeinsam kümmern sie sich darum, dass die Stadt (oder das Dorf) funktioniert und für die Einwohner*innen lebenswert ist. Dabei sollen sie das Gemeinwohl im Blick haben. Die Stadtentwicklung ist eine Hauptaufgabe der Kommune.
Konflikte
Konflikte entstehen, wenn Akteur*innen unterschiedliche Interessen haben. So kann es z. B. Streit darüber geben, ob ein neuer Park gebaut werden soll oder lieber viele neue Wohnungen. Konflikte in der Planung gibt es immer und sie sind nichts Schlimmes. Im Gegenteil, sie zeigen auf, welche verschiedenen Perspektiven und Bedarfe es gibt. Das Aushandeln von Konflikten ist ein schwieriger Prozess. Aber er kann dazu führen, die unterschiedlichen Interessen auszubalancieren und eine gemeinwohlorientierte Lösung zu finden. Deshalb sollte zu Beginn eines Prozesses nicht der Versuch stehen, die Konflikte schnell zu schlichten. Besser ist es, sie für längere Zeit mitzutragen und im Laufe des Prozesses auszuhandeln. Das ist anstrengend, eröffnet aber die Chance auf ein besseres Ergebnis, das mehr Menschen zufriedenstellt.
Konzept
Fachleute verwenden den Begriff Konzept häufig zusammen mit anderen Fachwörtern. Sie sprechen z. B. von einem städtebaulichen Konzept, einem Strukturkonzept, einem Innenstadtkonzept oder einem Klimakonzept. Dabei bezeichnet Konzept eine grundlegende Idee. Es beschreibt den Kern eines Planungsvorhabens. Ein gutes Konzept ist entscheidend, um die Ausrichtung eines Projekts klar zu definieren.
Koproduktion
Wenn Stadtplaner*innen von „Koproduktion“ sprechen, meinen sie damit, dass alle Akteur*innen auf Augenhöhe zusammenarbeiten. Denn nicht nur Fachleute, sondern alle Menschen sind Expert*innen für ihren Lebensraum. Wenn alle Sichtweisen und Ideen einfließen, wird die Stadt besser und gerechter. Dazu müssen Politiker*innen und Planer*innen einen Teil ihrer Entscheidungsmacht an die Zivilgesellschaft abgeben. Wirtschaftliche Akteur*innen sind normalerweise schon mächtig genug, weil sie Geld und professionelle Strukturen haben. Für sie sollte es strengere Regeln geben.
Ganz konkret bedeutet Zusammenarbeit auf Augenhöhe:
- Beteiligungsprozesse müssen so gestaltet werden, dass die Menschen wirklich mitentscheiden können.
- Planer*innen müssen das Empowerment der Zivilgesellschaft als Teil ihres Berufs verstehen.
- Unser Planungssystem muss um neue Instrumente erweitert werden, die der Zivilgesellschaft mehr Gestaltungsmacht geben.
Der Knackpunkt bei Koproduktion sind Konflikte. Wie sie ausgehandelt werden, ist entscheidend – und leider gibt es dafür kein Patentrezept. Hier müssen für jede Planung eigene Wege gesucht werden, die auch widersprüchliche Interessen zulassen und trotzdem zu Ergebnissen führen. Wenn das gelingt, ist Koproduktion die höchste Stufe der Beteiligungsleiter.
Liegenschaft
Eine Liegenschaft umfasst ein oder mehrere Grundstücke und Gebäude, die miteinander zusammenhängen. Eine Schule mit dem dazugehörigen Schulhof ist ein Beispiel für eine Liegenschaft, ebenso wie ein Haus mit dem dazugehörigen Garten oder Hinterhof.
Nutzung
Es gibt viele verschiedene Arten von Nutzungen, wie Wohnen, Gewerbe/Arbeiten, Produktion/Industrie, Parks und öffentliche Einrichtungen wie Schulen und Krankenhäuser. Jede Nutzung hat spezielle gesetzlich geregelte Anforderungen. So darf z. B. in einem Wohngebiet keine Fabrik stehen, die Lärm und Dreck verursacht. Die Kommune muss sich sorgfältig überlegen, wie sie die verschiedenen Nutzungen innerhalb der Stadt gerecht verteilt und mischt, damit jedes Quartier lebenswert ist. Gibt es bspw. in der dicht besiedelten Innenstadt genügend Parks? Gibt es in den Wohngebieten genügend Kitas und Möglichkeiten, um alltägliche Dinge einzukaufen?
Öffentlicher Raum
Öffentlicher Raum bezeichnet die Bereiche einer Stadt, die von allen Menschen genutzt werden können. Dazu gehören Parks, Straßen, Plätze und Fußwege. Diese Räume sind für alle zugänglich und bieten Menschen die Möglichkeit, sich zu treffen und ihre Freizeit zu gestalten. In der Regel befindet sich der öffentliche Raum im Eigentum der Stadt oder des Bundeslandes.
Der öffentliche Raum hat eine soziale Funktion. Hier treffen Menschen unterschiedlichster Herkunft und Lebensweisen aufeinander. Sie nutzen diese Räume gemeinsam, was sowohl Chancen für Begegnungen bietet als auch Konflikte mit sich bringen kann. Der öffentliche Raum ist daher ein Ort, der ständig verändert und neu interpretiert wird – er lebt von den Interaktionen und der Vielfalt der Menschen, die ihn nutzen.
Außerdem hat der öffentliche Raum auch eine politische Seite. Menschen können dort ihre Interessen äußern, z. B. indem sie sich mit anderen austauschen oder demonstrieren. Gesellschaftliche Themen werden so sichtbar. Der öffentliche Raum wird also zum Ort, an dem sich Menschen über verschiedene Themen austauschen und miteinander in Dialog treten.
Pacht
Ein*e Eigentümer*in kann sein*ihr Grundstück an jemanden verpachten, d. h. ihm oder ihr gegen Geld zur Nutzung überlassen. Pacht ist also ähnlich wie Miete, mit dem Unterschied, dass ein*e Pächter*in auch Geld mit der Nutzung verdienen darf. Z. B. darf jemand, der ein unbebautes Grundstück pachtet, darauf Wohnungen bauen und sie vermieten.
Eine besondere Form ist die Erbpacht. Dabei wird die Nutzung des Grundstücks auf einen festen Zeitraum begrenzt, meist zwischen 50 und 99 Jahre. Diese Möglichkeit können Kommunen nutzen, um einen Bodenvorrat anzulegen und die Kontrolle über die Stadtentwicklung zu behalten.
Phase 0
Phase 0 bezeichnet das Vordenken eines Projekts, bei dem es darum geht, die Ziele festzulegen. An dieser Phase sollten alle teilhaben, die von der Planung betroffen sind. Sie ist nämlich richtungsweisend für das gesamte Projekt. Die Phase 0 ist angelehnt an die gesetzlich geregelten Leistungsphasen 1 bis 9 (HOAI, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure), nach denen Hochbauprojekten umgesetzt werden. Bei Stadtplanungsprojekten sind nur der städtebauliche Entwurf und die Bauleitplanung rechtlich bindend.
Planung
Planung ist der Prozess, bei dem ausgehandelt wird, wie eine Stadt entwickelt und gestaltet werden soll. Wir alle machen Stadt, indem wir die Stadt nutzen – zum Chillen, zum Arbeiten, zum Wohnen. Die Planungshoheit liegt bei der Kommune (Politik und Verwaltung). Sie plant und beschließt, wie verschiedene Bereiche wie Wohngebiete, Straßen und Parks angeordnet und genutzt werden. Dabei kann sie auf ein Planungssystem, das auf gesetzlichen Instrumenten beruht, zurückgreifen. Es gibt aber auch vielfältige informelle Möglichkeiten. Wir Stadtbewohner*innen können uns in die Planung einbringen, wenn wir im Rahmen von Beteiligung dazu eingeladen werden. Wir können aber auch selbst Räume schaffen, z. B. indem wir Aktionen im öffentlichen Raum planen und durchführen.
Planungshoheit
In Deutschland haben die Kommunen die Planungshoheit. Das bedeutet, sie dürfen selbst bestimmen, wie sämtliche Flächen innerhalb ihres Gemeindegebiets genutzt werden. Die Kommunen lenken die Entwicklung ihrer Flächen mithilfe der Bauleitplanung, die verschiedene rechtlich bindende Instrumente umfasst. Diese Rechte machen die Kommune zur Kapitänin der Stadtentwicklung.
Planungssystem
Die räumliche Planung in Deutschland wird durch den Staat organisiert. Das Planungssystem hat verschiedene Ebenen (Bund, Länder, Kommunen) und gesetzlich geregelte Instrumente. Es ist dazu da, die gesamte räumliche Entwicklung zu steuern. Auf den höheren Ebenen werden v. a. politische Programme eingesetzt, um gewünschte Entwicklungen zu fördern, siehe Städtebauförderung. Auf kommunaler Ebene entscheiden die Städte selbst über ihre Entwicklung. Man sagt, „die Planungshoheit liegt bei den Kommunen“, denn sie kennen die Bedarfe vor Ort am besten. Sie schaffen mit der Bauleitplanung den rechtlichen Rahmen für die Stadtentwicklung. Und sie nutzen auch Planungsinstrumente, die gesetzlich nicht geregelt, dafür aber flexibel sind. Dazu zählen z. B. Stadtentwicklungskonzepte, Strukturpläne, Rahmenpläne oder informelle Beteiligung.
Planungsvorhaben
Planungsvorhaben sind konkrete Projekte, die dazu beitragen sollen, eine Stadt zu verbessern. Es wird überlegt, wie eine Fläche genutzt bzw. umgenutzt oder wie ein städtebauliches Problem gelöst werden kann, bspw. der Bau eines neuen Gebäudes auf einer bisher leerstehenden Fläche oder die Nutzung eines leerstehenden Gebäudes. Aber auch die Gestaltung von Parks und Straßen ist ein Planungsvorhaben. Diese Vorhaben müssen von verschiedenen Behörden genehmigt werden, bevor sie umgesetzt werden können.
Prozess
Prozesse in der Planung sind Schritte mit Meilensteinen, um ein Projekt zu organisieren. Die Konzeption eines Prozesses ist anspruchsvoll, da verschiedene Bedürfnisse und Akteur*innen koordiniert und berücksichtigt werden müssen. Ein guter Prozess zeichnet sich sowohl dadurch aus, dass die Akteur*innen mit ihrem Fachwissen zur richtigen Zeit eingebunden werden, als auch stetig überprüft wird, ob der Prozess noch die richtigen Schritte angeht. Im Prozess selbst werden die Teilschritte von den Ämtern in der Verwaltung abgestimmt und von der Politik beschlossen. Unter anderem deshalb dauern Planungsprozesse sehr lange.
Quartier
Ein Quartier bezeichnet einen zusammenhängenden Bereich innerhalb einer Stadt, der oft eine eigene Identität und bauliche Struktur aufweist. Eine exakte räumliche Abgrenzung gibt es nicht. Ein Quartier kann verschiedene Funktionen erfüllen, wie Wohnen, Arbeiten oder Freizeit. In der Stadtplanung ist ein Quartier nicht nur ein geografischer Raum, sondern auch ein sozialer und kultureller Raum, der die Lebensqualität der Bewohner*innen beeinflusst. In der Umgangssprache sagt man zum Quartier auch Viertel oder Kiez.
Rahmenplan
Ein Rahmenplan setzt grobe Leitplanken für die Entwicklung eines Stadtteils oder Gebiets. Er legt übergeordnete Ziele und Strategien fest und dient der Koordination anderer Projekte. Dabei geht es um grobe Vorgaben für Straßen, Gebäude, Grünflächen und andere Nutzungen, aus denen die Atmosphäre des Gebiets erkennbar ist. Der Rahmenplan ist nicht rechtsbindend (fachsprachlich: informell). Wie bei allen informellen Plänen sind der Inhalt und das Aussehen frei gestaltbar. Die Gestaltung der Pläne z. B. durch Farben, Schraffuren und Symbole unterscheidet sich stark.
Raum
Wenn Planer*innen von Raum sprechen, meinen sie oft verschiedene Aspekte. Raum hat eine physische, eine atmosphärische, eine soziale, eine rechtliche und eine politische Ebene. Der physische Raum ist der Bereich, der durch Grenzen wie Gebäude, Straßen oder Zäune entsteht – z. B. ein Straßenraum, der von Häusern eingerahmt wird. Der Raum hat eine Atmosphäre, die etwa durch das Aussehen der Fassaden, parkende Autos, Begrünung und vieles mehr geprägt wird. Wichtig ist auch, wie der Raum genutzt wird – also welche Menschen sich dort aufhalten und was sie dort tun –, man sagt dazu auch, wie der Raum gelebt wird. In der Stadtplanung haben Räume zudem bestimmte Funktionen, etwa als Wohnraum, Straßenraum oder Freiraum (z. B. Parks, Plätze). Diese Funktionen bringen rechtliche Anforderungen mit sich, die von Planer*innen beachtet werden müssen. Und schließlich ist jeder Raum in der Stadt politisch, da es immer verschiedene Ideen gibt, wie der Raum genutzt werden soll. Dabei entstehen Konflikte, die in demokratischen Prozessen ausgehandelt werden müssen. Also Politik pur.
Raumproduktion
Raumproduktion meint, dass Raum nicht einfach vorhanden ist, sondern durch unser Handeln, durch Planung und durch unsere Erfahrungen erst entsteht. Wir alle produzieren Raum – durch die Art, wie wir ihn nutzen, wie wir ihn wahrnehmen und welche Bedeutung wir ihm geben. Ein Park ist nicht nur eine grüne Fläche, sondern wird zum Treffpunkt, zum Spielort oder zum Rückzugsraum, je nachdem, wie die Menschen ihn nutzen und erleben. Auch Planung ist Raumproduktion: Durch Gesetze, Pläne und bauliche Gestaltung wird festgelegt, wie Räume aussehen und funktionieren sollen. Der Begriff macht deutlich: Raum ist nie neutral oder fertig, sondern wird ständig neu gemacht.
Sanierungsgebiet
Ein Sanierungsgebiet wird festgelegt, wenn ein Stadtteil oder Quartier städtebauliche Missstände aufweist – wie marode Gebäude, fehlende Infrastruktur oder wenig Grünflächen. Die Städtebauliche Sanierungsmaßnahme ist ein formelles (= rechtlich bindendes) Planungsinstrument. Die Kommune beschließt sie als Satzung und erhält dadurch besondere Rechte: Sie kann besondere Ziele setzen, ein eigenes Vorkaufsrecht ausüben und Grundstücksverkäufe genehmigungspflichtig machen. Ziel ist es, die Lebensqualität in diesem Gebiet langfristig zu verbessern. Oft wird eine Sanierungsmaßnahme mit Städtebauförderung kombiniert, sodass Fördermittel für diese Maßnahmen an die Kommune fließen. Wichtig für Bewohner*innen: Es gibt Instrumente zum Mieter*innenschutz und die Möglichkeit zur Beteiligung, oft unterstützt durch ein Quartiersmanagement. Sanierungsgebiete können aber auch zu steigenden Mieten führen, weil das Quartier attraktiver wird und mehr Menschen dorthin ziehen wollen. Das kann zur Verdrängung der bisherigen Bewohner*innen führen, weshalb soziale Aspekte berücksichtigt werden müssen.
Städtebauförderung
Städtebauförderung ist der Überbegriff für verschiedene Förderprogramme, mit denen der Bund die Kommunen finanziell bei der Bewältigung von bestimmten städtebaulichen Herausforderungen unterstützt. Aktuell gibt es drei Programme:
- Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne
- Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
- Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten
Kommunen können für Quartiere mit entsprechenden Problemen einen Antrag stellen. Besonders interessant für euch ist das Programm Sozialer Zusammenhalt, denn hier gibt es einen Geldtopf für Projekte von und mit den Menschen. Meist gibt es dann ein Quartiersbüro im Viertel als Anlaufstelle. Ihr könnt aber auch beim Stadtplanungsamt nachfragen, ob euer Quartier in einem Städtebauförderprogramm ist.
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
Die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM) ist ein sehr mächtiges, formelles (= rechtlich bindendes) Planungsinstrument. Es dient dazu, ein festgelegtes Gebiet neu zu bebauen oder grundlegend umzubauen. Die Maßnahme muss dem Gemeinwohl dienen. Der Gemeinderat beschließt die SEM als Satzung und hat anschließend das Recht, die Grundstücke in dem festgelegten Gebiet zu kaufen oder, falls nötig, zu enteignen. Als Nächstes werden alle für die Neuordnung bzw. Bebauung notwendigen Schritte unternommen (z. B. die Aufstellung von B-Plänen oder Erschließungsarbeiten). Dann werden die Grundstücke wieder verkauft oder verpachtet. Für die neuen Eigentümer gibt es eine Baupflicht. So ist sichergestellt, dass die Ziele für das Gebiet auch wirklich umgesetzt werden.
Stadtmachen
Der Begriff Stadtmachen bezeichnet einen Ansatz zur Stadtentwicklung, bei dem die Initiative von den Menschen ausgeht, die in der Stadt leben. Sie wollen nicht warten, bis sie eingeladen werden, sich in vorgegebenen Beteiligungsprozessen einzubringen, sondern sie wollen die Stadt selbst aktiv und kreativ mitgestalten. Die Menschen haben konkrete Projektideen und schmieden Partnerschaften mit Politik und Verwaltung, aber auch mit anderen Akteur*innen, um ihre Ideen umzusetzen. So machen sie die Stadt lebenswerter und tragen zum Gemeinwohl bei.
Strukturplan
Der Strukturplan zeigt, wie sich eine Stadt oder ein Stadtteil entwickeln soll. Er enthält wichtige Entscheidungen darüber, wo Wohnungen, Straßen, Parks und andere Einrichtungen gebaut werden sollen. Der Plan legt auch fest, wie verschiedene Bereiche der Stadt miteinander verbunden werden. Er beschreibt sozusagen eine übergeordnete Entwicklungsstrategie. Er ist nicht rechtsbindend (fachsprachlich: informell). Wie bei allen informellen Plänen sind der Inhalt und das Aussehen frei gestaltbar. Deswegen bestehen oft Ähnlichkeiten zum Rahmenplan und zum STEK (Stadtentwicklungskonzept).
Tiefbau
Der Begriff Tiefbau umfasst alle Bauwerke, die an oder unter der Erdoberfläche liegen. Straßen, Tunnel, Wasserleitungen und Kanalisation zählen zum Tiefbau.
Veränderungsmöglichkeiten
Wie Stadtplanung funktioniert, ist veränderbar. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um die bestehenden Strukturen zu verändern: Die Gesetze, die die Stadtplanung regeln, können erneuert werden. Dazu kann man politischen Druck machen, Demos für bezahlbaren Wohnraum sind ein Beispiel dafür. Eine weitere Möglichkeit sind selbstorganisierte kreative Aktionen, z. B. ein Pop-up-Wohnzimmer im öffentlichen Raum oder ein Parklet.
Vergabe
Vergabe bezeichnet die Auswahl und Beauftragung von Planungsbüros, Architekt*innen oder Bauunternehmen für ein Projekt. Wenn die Kommune baut oder plant, muss sie nach rechtlichen Vorgaben vorgehen und meistens mehreren Büros die Chance geben, sich für einen Auftrag zu bewerben. Die Vergabe kann über verschiedene Verfahren erfolgen: durch einen Wettbewerb, bei dem verschiedene Entwürfe eingereicht werden, oder durch eine Ausschreibung, bei der Kriterien wie Preis, Qualität und Erfahrung bewertet werden. Eine transparente und faire Vergabe ist wichtig, damit öffentliche Gelder sinnvoll eingesetzt werden und unterschiedliche Perspektiven zum Zug kommen können.
Vorkaufsrecht
Wenn ein*e Eigentümer*in sein*ihr Grundstück verkaufen möchte, hat die Kommune in bestimmten Fällen das Vorkaufsrecht. Das bedeutet, dass die Kommune das Grundstück bspw. anstelle eines Investors oder einer Investorin kaufen kann. Sie kann dann entweder selbst bauen oder an eine*n Bauherr*in (Auftraggeber*in eines Bauvorhabens) zu ihren Bedingungen verkaufen. Das Vorkaufsrecht ist also ein Instrument, mit dem die Kommune die Stadtentwicklung steuern kann. Damit es gilt, muss die angestrebte Entwicklung im Sinne des Gemeinwohls sein. Meistens gilt es nur für Grundstücke, die als Sanierungs- und Entwicklungsgebiete festgesetzt sind oder für die es eine Erhaltungssatzung gibt. Das Vorkaufsrecht wird dabei eingesetzt, um ein Gebiet umzubauen, neu zu bauen oder, so wie es ist, zu schützen.
Wettbewerb
In Planungswettbewerben entwerfen verschiedene private Planungsbüros Ideen für die Gestaltung einer Fläche. Eine Jury aus unterschiedlichen Personen (Fachleute, Politiker*innen, Gemeinderät*innen, Berater*innen …) wählt dann den besten Entwurf aus. Die Umsetzung des Entwurfs ist nicht verbindlich. Durch solche Wettbewerbe kann die Stadt viele verschiedene Ideen sammeln und sicherstellen, dass sie aus einer Bandbreite unterschiedlicher Vorschläge den besten auswählen kann. Die Zusammensetzung der Jury ist dabei entscheidend.
Workshop
Workshop bedeutet Werkstatt und bezeichnet ein Veranstaltungsformat, bei dem die Teilnehmer*innen in kleinen Gruppen selbst intensiv an einem bestimmten Thema arbeiten. In Workshops können sich die Menschen somit stärker einbringen als in Informations- oder Diskussionsveranstaltungen.
Wunschliste
In Beteiligungsprozessen werden oft Ideen und Wünsche von Bürger*innen gesammelt und in Wunschlisten zusammengefasst. Diese Listen enthalten Vorschläge wie mehr Spielplätze, bessere Verkehrsverbindungen oder zusätzliche Einkaufsmöglichkeiten. Wunschlisten können auf Bedarfe der Menschen hinweisen, aber für kreative Vorschläge sind sie ungeeignet. Deshalb bleibt ihre Aussagekraft eher schwach und gegen einzelne Wünsche kann leicht argumentiert werden. Aussagekräftiger sind Beteiligungsformate, die gemeinsam mit den Menschen ganz konkrete Ideen für die Gestaltung der zu planenden Räume erarbeiten.
Zivilgesellschaft
Der Begriff Zivilgesellschaft umfasst alle Gruppen, Organisationen und Einzelpersonen, die aktiv an der Gestaltung ihrer Stadt mitwirken möchten. Dazu gehören Nachbarschaftsvereine, Bürgerinitiativen, Umweltgruppen und andere Interessengemeinschaften, die nicht profitorientiert arbeiten und die mit keiner Partei oder Religion in Verbindung stehen. Ihre Beteiligung in Planungsprozessen stärkt die Demokratie und macht die Stadt zu einer Stadt für und von uns allen.