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Häuser, Straßen, Plätze und Parks wurden von Menschen geplant. Wer sich in die Planung der Stadt einmischt, kann seinen Lebensraum aktiv mitgestalten: als Jugendrat und Jugendrätin oder mit konkreten Aktionen. Alles, was ihr mit dem öffentlichen Raum macht, ist für alle direkt sichtbar und erlebbar.
Die folgenden Themen verbinden euch mit der Stadtplanung:
Generationen im Ungleichgewicht
Jugendliche können nicht darauf vertrauen, dass ihre Interessen von den Älteren mitgedacht werden. Das veranschaulichen die folgenden Zahlenverhältnisse:
„Im Jahr 2023 gab es 4-mal so viele Pkw-Neuzulassungen wie Geburten! Pkw: 2,84 Mio., Kinder: 0,69 Mio. Selbst wenn sich alle Eltern von Minderjährigen in einem Verband zusammenschließen würden, wäre dieser um einige Millionen Mitglieder kleiner als der ADAC.“ Aladin El-Mafaalani, Baro Vicenta Ra Gabbert (Quelle)
Die Stadt von morgen wird vor allem von älteren Generationen geplant. Ihr solltet aber keine Angst haben, euch einzumischen, im Gegenteil! Denn: Stadtplanung ist nicht nur etwas für Fachleute. Ihr bringt Werte und Ideen für die Zukunft mit und seid damit Expert*innen eurer eigenen Lebenswelt. Um eure Vorstellungen weiterzuentwickeln, könnt ihr euch Unterstützung von Fachleuten holen. Genauso ist es auch üblich, denn in der Stadtplanung arbeiten viele Spezialbereiche zusammen. Planen geht nur gemeinsam.
Zu diesem Thema gibt es ein Diskussionspapier vom Bundesjugendkuratorium
Klimagerechtigkeit
Der Klimawandel, das globale Thema unserer Zeit, schlägt sich ganz konkret in unserem unmittelbaren Lebensraum nieder. Hitzestress und Überschwemmungen nehmen zu und unsere Städte sind nicht gut darauf vorbereitet: zu viel Beton und Asphalt, zu wenig Grün, Schatten und Wasser. Allein 30 % der CO2-Emissionen entstehen durch den Bau von Gebäuden. Stadtplanung hat also sehr viel mit dem Klimawandel zu tun. Und auch hier zeigt sich, dass die Interessen junger Menschen nicht genug berücksichtigt werden. Obwohl der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass die CO2-Emissionen zugunsten der Lebensqualität künftiger Generationen gesenkt werden müssen, werden die Klimaziele verfehlt. Hier könnt ihr ansetzen und die Stadt von morgen mitgestalten.
Fridays for Future Klimastreik in der Autostadt Stuttgart © Alexandra Palmizi
Verdrängung aus dem öffentlichen Raum
Aufenthaltsverbote an Orten, die bei jungen Menschen beliebt sind, zeigen das Problem: Jugendliche finden im öffentlichen Raum kaum Platz. Aber auch andere Gruppen sind betroffen: Oft sind es Menschen ohne Wohnung, die mit Musik oder unbequemen Bänken verdrängt werden, oder es gibt Spikes an Treppenanlagen, die Skater*innen abhalten. Der Fachbegriff dafür lautet Defensive Architektur. Bestimmte Gruppen werden bei der Nutzung des öffentlichen Raums eingeschränkt, teilweise sogar bewusst verdrängt. Wer entscheidet, wer was nutzen darf und wer nicht? Wie sieht ein öffentlicher Raum für alle aus?
Defensive Architektur: gegen das Rumliegen auf der Bank © The Ludlow Group
Öffentliche Räume ohne Konsumzwang
An vielen öffentlichen Orten wie Einkaufszentren, Läden, Cafés oder Restaurants geht es vor allem darum, Geld auszugeben. Es fehlen öffentliche Orte, an denen man sich einfach so aufhalten kann, ohne etwas kaufen zu müssen. Solche Räume sind aber wichtig, besonders für alle, die nicht viel oder kein Geld haben und trotzdem am gesellschaftlichen Leben teilnehmen wollen.
Aus einem Parkplatz wird ein Ort für Alle © Stadtlücken
Gesetze für Jugendbeteiligung
Jugendliche sollten bei Entscheidungen, die sie betreffen, mitreden können. In Baden-Württemberg müssen Städte und Gemeinden eigene Verfahren für Planungen, die jugendrelevant sind, entwickeln. Aber was heißt das? Jugendrelevanz ist in der Planung nicht klar definiert und somit eine Frage der Interpretation. Jugendliche und alle, die mit ihnen zusammenarbeiten, müssen deshalb erklären, warum etwas jugendrelevant ist.
Ihr habt das Recht, bei der Gestaltung eurer Stadt mitzubestimmen. Hierzu gibt es folgende Gesetze:
Gemeindeordnung Baden-Württemberg – §41a Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
„(1) Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln.“
Baugesetzbuch – §3 Beteiligung der Öffentlichkeit
„(1) Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des Satzes 1.“