Die Beteiligung der Bürger*innen ist ein wichtiger Baustein der Stadtplanung. Gute Beteiligung schafft bessere Ergebnisse, trägt zum Gemeinwohl bei und stärkt die Demokratie. Dazu müssen Bürger*innen frühzeitig von Planungsvorhaben erfahren und die Möglichkeit haben, an der Gestaltung ihres Lebensraums aktiv mitzuwirken.
Es ist aber nicht selbstverständlich, dass Beteiligung stattfindet. Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nur in der Bauleitplanung, z. B. wenn ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Dabei wird der Planentwurf öffentlich ausgelegt und die Bürger*innen haben einen Monat Zeit, um Einwände einzubringen. Die Stadt muss alle Einwände berücksichtigen und abwägen, bevor sie den Plan beschließt. Diese Form der Beteiligung hat den Charakter einer Rücksprache und ist gemäß der Beteiligungsleiter als Alibi-Beteiligung zu werten.
Alle anderen Arten der Beteiligung haben keine vorgegebene Form. Meistens werden bei öffentlichen Veranstaltungen Meinungen und Ideen nur in Wunschlisten zusammengefasst. Konkreter wird es in Workshops und Arbeitsgruppen, bei denen Vorschläge entwickelt werden. Wie mit den Ergebnissen im weiteren Planungsprozess umgegangen wird, ist rechtlich nicht festgelegt.
Eine Möglichkeit, eigene Impulse zu setzen, bietet die Teilnahme an offiziellen Beteiligungsgremien, z. B. an Bezirksbeiräten oder Bürgerausschüssen. Dort kann mit Fachplaner*innen und Politiker*innen diskutiert werden.