Kommune

Kommune ist ein anderes Wort für Gemeinde und bezeichnet alles vom Dorf bis zur Großstadt. Eine Kommune hat ein festes Gebiet, das sie selbst planen und verwalten darf – man nennt das Planungshoheit. Dieses Recht ist im Artikel 28 des Grundgesetzes garantiert. Die Kommune hat ein politisches Gremium, den Gemeinderat, und eine Verwaltung mit verschiedenen Ämtern. Der aus gewählten Vertreter*innen bestehende Gemeinderat trifft Entscheidungen, die die Verwaltung umsetzt. Gemeinsam kümmern sie sich darum, dass die Stadt (oder das Dorf) funktioniert und für die Einwohner*innen lebenswert ist. Dabei sollen sie das Gemeinwohl im Blick haben. Die Stadtentwicklung ist eine Hauptaufgabe der Kommune.