Ein*e Eigentümer*in kann sein*ihr Grundstück an jemanden verpachten, d. h. ihm oder ihr gegen Geld zur Nutzung überlassen. Pacht ist also ähnlich wie Miete, mit dem Unterschied, dass ein*e Pächter*in auch Geld mit der Nutzung verdienen darf. Z. B. darf jemand, der ein unbebautes Grundstück pachtet, darauf Wohnungen bauen und sie vermieten.
Eine besondere Form ist die Erbpacht. Dabei wird die Nutzung des Grundstücks auf einen festen Zeitraum begrenzt, meist zwischen 50 und 99 Jahre. Diese Möglichkeit können Kommunen nutzen, um einen Bodenvorrat anzulegen und die Kontrolle über die Stadtentwicklung zu behalten.