Phase 0 bezeichnet das Vordenken eines Projekts, bei dem es darum geht, die Ziele festzulegen. An dieser Phase sollten alle teilhaben, die von der Planung betroffen sind. Sie ist nämlich richtungsweisend für das gesamte Projekt. Die Phase 0 ist angelehnt an die gesetzlich geregelten Leistungsphasen 1 bis 9 (HOAI, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure), nach denen Hochbauprojekten umgesetzt werden. Bei Stadtplanungsprojekten sind nur der städtebauliche Entwurf und die Bauleitplanung rechtlich bindend.