Die räumliche Planung in Deutschland wird durch den Staat organisiert. Das Planungssystem hat verschiedene Ebenen (Bund, Länder, Kommunen) und gesetzlich geregelte Instrumente. Es ist dazu da, die gesamte räumliche Entwicklung zu steuern. Auf den höheren Ebenen werden v. a. politische Programme eingesetzt, um gewünschte Entwicklungen zu fördern, siehe Städtebauförderung. Auf kommunaler Ebene entscheiden die Städte selbst über ihre Entwicklung. Man sagt, „die Planungshoheit liegt bei den Kommunen“, denn sie kennen die Bedarfe vor Ort am besten. Sie schaffen mit der Bauleitplanung den rechtlichen Rahmen für die Stadtentwicklung. Und sie nutzen auch Planungsinstrumente, die gesetzlich nicht geregelt, dafür aber flexibel sind. Dazu zählen z. B. Stadtentwicklungskonzepte, Strukturpläne, Rahmenpläne oder informelle Beteiligung.