Aufgaben der Stadtplanung
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Die Aufgabe der Stadtplanung ist es, die Entwicklung von Städten und Gemeinden zu lenken. Weil diese Aufgabe sehr schwierig ist, gibt es in Deutschland verschiedene Planungsebenen. So hat man handhabbare Arbeitspakete. Jede Planungsebene hat spezifische Fachpläne, z. B. einen Stadtentwicklungsplan oder einen Flächennutzungsplan. Die einzelnen Ebenen und ihre Pläne greifen ineinander und müssen aufeinander abgestimmt werden. Dieser Teil der Stadtplanung ist gesetzlich geregelt. Zur Stadtplanung gehören aber auch vielfältige kreative Verfahren zur Gestaltung der Städte, an denen die Menschen beteiligt sind, die dort leben.
Wie ist die Planung in Deutschland organisiert?
Die Stadtplanung in Deutschland ist Teil eines größeren, rechtlich geregelten Planungssystems mit mehreren Ebenen. Diese sind miteinander verzahnt. Das heißt: Jede Ebene hat eigene Aufgaben, aber alle müssen zusammenarbeiten, um eine abgestimmte Entwicklung zu gewährleisten.
- Bund
Der Bund legt die rechtlichen Rahmenbedingungen fest, z. B. durch das Baugesetzbuch (BauGB). Hier werden die großen Leitbilder für die Raumentwicklung definiert und Städtebauförderprogramme aufgesetzt, die den Kommunen finanzielle Unterstützung bieten.
- Länder
Die Länder konkretisieren diese Vorgaben des Bundes und regeln sie in Landesplanungsgesetzen oder in der Landesbauordnung (LBO). Sie können auch eigene Städtebauförderprogramme entwickeln, um speziell die Herausforderungen in ihrem Bundesland zu berücksichtigen.
- Regionen
Auf regionaler Ebene wird der Regionalplan erstellt. Dieser stimmt die räumliche Entwicklung aufeinander ab, z. B. durch die Festlegung von Vorranggebieten für Wohnbau, Gewerbe oder Naturschutz.
- Städte und Gemeinden
Die unterste Ebene der Planung ist die Bauleitplanung, die Flächennutzungspläne und Bebauungspläne erstellt. Diese legen fest, wie Flächen genutzt werden können und was vor Ort gebaut werden darf.
Die unteren Ebenen passen die Vorgaben der oberen Ebenen an ihre eigenen Bedürfnisse an und werden auch an der Entwicklung dieser Vorgaben beteiligt. So entsteht ein Zusammenspiel aus Mitwirkung und Anpassung, das eine abgestimmte Entwicklung auf allen Ebenen ermöglicht. Für euch ist die kommunale Ebene am wichtigsten. Denn hier wird die Stadt gemacht!
Pläne: Von Flächennutzungsplan bis Baugesuch
In der Stadtplanung gibt es verschiedene Arten von Plänen. Manche zeigen nur grob auf, wie sich eine Stadt zukünftig entwickeln soll. Andere sind viel genauer und legen fest, wie ein bestimmtes Gebäude oder eine Straße gestaltet wird. Die Pläne sind wie Puzzleteile, die zusammen ein großes Bild ergeben. Hier ein Überblick:
- Flächennutzungsplan (FNP)
Dieser Plan ist wie eine Landkarte der gesamten Stadt. Er zeigt grob, wo in Zukunft Wohnungen, Parks, Gewerbe oder Straßen entstehen sollen.
- Strukturkonzept
Hier wird genauer überlegt, wie Teile der Stadt aussehen und genutzt werden sollen. Es kann z. B. aufgezeigt werden, wie ein Stadtteil besser angebunden werden kann.
- Rahmenplan
Er ist noch detaillierter als das Strukturkonzept. Der Rahmenplan wird oft dazu eingesetzt, den gewünschten Charakter eines Stadtteils zu beschreiben (z. B. besonders grün oder besonders dicht bebaut). Manchmal geht es auch darum, einen Stadtteil, so wie er ist, zu schützen (z. B., weil er eine historische Bedeutung hat).
- Städtebaulicher Entwurf
Jetzt geht es ins Detail! Dieser Plan zeigt konkrete Ideen für die Gestaltung – wie Häuser aussehen könnten, wo Grünflächen entstehen und wie Wege verlaufen sollen.
- Bebauungsplan (B-Plan)
Dieser Plan ist rechtsbindend. Er legt genau fest, was auf einer bestimmten Fläche gebaut werden kann und welche Größe Gebäude haben dürfen.
- Bauantrag/Baugesuch
Das ist der letzte Schritt. Aufbauend auf den Vorgaben des B-Plans, reichen Bauherr*innen einen Plan ein, um die Genehmigung für ihr Projekt zu bekommen.
Jeder Plan hat seine eigene Aufgabe und hilft dabei, die Stadt Schritt für Schritt zu gestalten. Damit alles gut funktioniert, müssen die Pläne aufeinander abgestimmt werden – und das ist gar nicht so einfach!
Wer plant den öffentlichen Raum?
Da der öffentliche Raum verschiedene Flächenarten umfasst (u. a. Parks, Plätze, Straßen), sind oft mehrere Ämter für die Planung zuständig. So z. B. das Grünflächenamt, das Tiefbauamt und natürlich das Stadtplanungsamt, das in der Regel den Planungsprozess koordiniert. Für die konkrete Gestaltung kommen meist private Stadtplanungsbüros dazu. Je nach Projekt können sie sich für den Auftrag bewerben oder einen Vorschlag bei Planungswettbewerben einreichen. Oft werden Planungsbüros auch von der Stadt beauftragt, Beteiligungsprozesse zu gestalten oder mit den Bürger*innen kleinere Projekte umzusetzen.