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Politik und Verwaltung

Stadtplanung ist eine öffentliche Aufgabe. In der Fachsprache sagt man, die Kommunen haben die Planungshoheit, das heißt, sie haben die Verantwortung und das Recht, ihre Stadtentwicklung selbst zu gestalten. Politik und Verwaltung der Kommune arbeiten dabei in komplexen Prozessen zusammen. Der Gemeinderat und der*die jeweilige Baubürgermeister*in treffen politische Entscheidungen, die die Verwaltung umsetzt. Es gibt verschiedene Ämter, die mit Stadtplanung zu tun haben. Die Abstimmungsprozesse zwischen den einzelnen Ämtern können lange dauern und sind für Außenstehende oft schwer nachzuvollziehen. Bei besonders anspruchsvollen Projekten bildet der Gemeinderat zusätzlich Fachausschüsse, die die Verwaltung unterstützen.

Verwaltungsaufbau

In Deutschland haben Kommunen das Recht auf Selbstverwaltung. Das gibt ihnen die Freiheit, den Aufbau ihrer Verwaltung selbst festzulegen und bei Bedarf zu verändern. Deshalb sind die Verwaltungen von Stadt zu Stadt unterschiedlich aufgebaut und auch die Bezeichnungen und Zuständigkeiten der Ämter variieren. So heißt z. B. der Gemeinderat andernorts Stadtparlament oder der*die Baubürgermeister*in wird Bausenator*in genannt. Wichtige Ämter sind bspw. das Baurechtsamt, das Amt für Wohnen, Grünflächen, Liegenschaften, Tiefbau, Hochbau und Stadtentwicklung sowie das Amt für Denkmalschutz.

Zuständigkeiten

Instrumente der Verwaltung

Die Kommunen verfügen über eine breite Palette an Instrumenten – also Werkzeuge und Maßnahmen –, um ihre Stadtentwicklung zu lenken. Es gibt sowohl rechtlich bindende als auch flexibel gestaltbare Instrumente.

Die sogenannten formellen Instrumente sind gesetzlich geregelt und schaffen klare Vorgaben für die Stadtentwicklung. Zu den wichtigsten formellen Instrumenten gehören:

  • Bauleitplanung
    Sie legt u. a. die Nutzung von Flächen fest, z. B. für Wohn- oder Gewerbegebiete.
  • Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
    Dieses Instrument dient der Neuordnung eines ausgewiesenen Bereichs in der Stadt oder der erstmaligen Entwicklung einer Fläche.
  • Städtebaulicher Vertrag
    Er wird zwischen der Kommune und einem privaten Investor geschlossen, um die Zusammenarbeit zu regeln.
  • Bauvorschriften und Satzungen
    Sie regeln die baulichen Anforderungen und legen bestimmte Standards innerhalb eines Gebiets fest.

Die informellen Instrumente bieten eine größere Flexibilität und können an die besonderen Herausforderungen vor Ort angepasst werden. Zu ihnen gehören:

  • Stadtentwicklungskonzepte
    Sie beschreiben langfristige Visionen zur Entwicklung von Städten.
  • Rahmenpläne und Strukturpläne
    Sie vermitteln zwischen groben Plänen für die Gesamtstadt und detaillierten Planungen für einzelne Gebiete
  • Wettbewerbe und Konzeptvergaben
    Sie ermöglichen es, innovative Ideen für die Stadtentwicklung zu sammeln.
  • Bundes- und Landesgartenschauen sowie Bauausstellungen
    Sie dienen der Präsentation und Förderung von städtebaulichen und freiraumplanerischen Ideen.
  • Bürger*innenbeteiligung
    Sie bindet die Menschen in die Planungsprozesse mit ein.
  • Zwischennutzung
    Sie ermöglicht die vorübergehende Nutzung von Flächen.

Die Aufgabe der Stadtplanung ist es, die formellen und informellen Instrumente so klug zu kombinieren, dass sich die Stadt im Sinne des Gemeinwohls entwickelt. 

Baubürgermeister*in

Eine Schlüsselposition hat der*die Baubürgermeister*in. Er*Sie leitet den für Stadtentwicklung zuständigen Fachbereich und hat gleichzeitig die Aufgabe, im Gemeinderat politische Mehrheiten für wichtige Planungsentscheidungen zu organisieren. Es ist von Vorteil für die Stadtentwicklung, wenn diese Position mit einem*einer hochqualifizierten Planer*in besetzt ist, der*die eine klare Vision für die Stadt hat. Andernfalls kann es vorkommen, dass politische Interessen stärker im Vordergrund stehen, wodurch der langfristige Blick verloren wird. 

Zusammenspiel von Politik und Verwaltung

Liegenschaftspolitik

In der Liegenschaftspolitik geht es um den Umgang einer Stadt mit ihren Liegenschaften, das heißt mit ihren bebauten und unbebauten Grundstücken. Wichtig ist, dass der Kommune selbst Liegenschaften gehören, denn der Besitz von Flächen ist ganz entscheidend für die Stadtentwicklung. Wenn die Stadt eigene Flächen besitzt, kann sie diese nämlich gemeinwohlorientiert entwickeln. Will die Stadt Flächen entwickeln, die ihr nicht gehören, muss sie deren Eigentümer*innen mit ins Boot holen. Dieser Weg ist viel komplizierter, da die Eigentümer*innen (z. B. Unternehmen oder Hausbesitzer*innen) ihre eigenen Ziele verfolgen und die Rechte von Eigentümer*innen in Deutschland sehr stark sind.

In der Liegenschaftspolitik wird also entschieden, ob Flächen angekauft, verkauft und an wen sie verkauft oder verpachtet werden. Eine gemeinwohlorientierte Liegenschaftspolitik kann z. B. dafür sorgen, dass viele Flächen für bezahlbaren Wohnraum oder als Parks genutzt werden. Daher sollten Liegenschaften und Stadtentwicklung zusammen gedacht werden und in der Verwaltung im selben Fachbereich liegen. In manchen Städten ist das Liegenschaftsamt dem Fachbereich Finanzen zugeordnet. Das beeinträchtigt die Qualität der Stadtentwicklung, da die Perspektive in diesen Fällen oft marktwirtschaftlich geprägt ist. Gute Stadtentwicklung braucht aber vielfältige, nutzer*innenorientierte Perspektiven, damit vor allem an die Menschen in der Stadt gedacht wird.

Ein Beispiel für eine vorausschauenden Umgang mit Flächen ist das Ulmer Modell.